Die Grundlagen des Datenschutzes – Vorgaben der DSGVO
Möglichkeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt grundsätzlich ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nicht verarbeitet werden. Es sei denn, es besteht ein Rechtfertigungsgrund in einer Norm (gesetzlicher Erlaubnistatbestand) oder die Einwilligung der betroffenen Person liegt dem Unternehmen vor (vertraglicher Erlaubnistatbestand).
Gesetzliche Erlaubnistatbestände
Zunächst gibt es unmittelbare gesetzliche Erlaubnistatbestände. Dies ist der Idealfall. Hierbei ist der Betroffene nicht involviert, zum Beispiel im Falle von Art. 6 DSGVO (Vertragsschluss o. Ä.). So braucht ein Unternehmen beispielsweise Daten zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Auto oder beim Vertragsschluss im Internet. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für eine Vertragsanbahnung oder im Falle der Strafverfolgung. Es können also auch Daten von bloß interessierten Personen, bei denen ein Vertragsschluss noch aussteht, erhoben oder Daten weitergegeben werden, wenn diese von Behörden im Kontext der Strafverfolgung angefordert werden. Interessant ist vor allem Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, der in gewisser Hinsicht einer Auffangklausel entspricht. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO ist einschlägig, wenn das Interesse des Unternehmens dem Interesse des Betroffenen vorgeht. Der Tatbestand wird durch Fallgruppen konkretisiert, die stets im Einzelfall überprüft werden sollten.
Vertragliche Erlaubnistatbestände
Daneben kann ein Unternehmen von einem Betroffenen dessen Einwilligung einholen. Damit verfügt das Unternehmen sodann über eine vertragliche Erlaubnis. Die vertragliche Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist jedoch nicht einfach zu bekommen, da u. a. komplexe Aufklärungspflichten gegenüber dem Betroffenen bestehen. Hier muss über den Zweck der Erhebung der Daten sowie über die Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung aufgeklärt werden. Die Daten dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck dieser erteilten Einwilligung verwendet werden. Das heißt, eine weitergehende Verwendung ist nicht gestattet. Zudem ist das „Kopftuchverbot“ zu beachten, nachdem keine nicht benötigten Daten zusätzlich angefordert werden dürfen, so zum Beispiel die Frage nach einem Haustier beim Autokauf.
Das Video hierzu findest du auf YouTube: https://youtu.be/Ypn0qcHuKJ4